IPAF-Schulung für Bediener von Arbeitsbühnen

Es gibt zwar noch keinen offiziellen Arbeitsbühnenführerschein, trotzdem gibt es klare Regelungen und Vorschriften, die für Arbeitgeber und Bedienungspersonal verbindlich sind. Gemäß Arbeitsschutzgesetz (§§ 7 und 12) und Betriebssicherheitsverordnung, sowie der entsprechenden technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2111), muss jeder Arbeitsbühnen-Bediener seine Befähigung nachweisen.

Wir sind lizenziertes IPAF-Schulungs- und Trainingszentrum. Bei uns können Sie den internationalen Befähigungsnachweis PAL (Powered Access Licence) erwerben.

Das IPAF-Schulungsprogramm entspricht als Bedienerschulung den Verfahren der Norm „ISO 18878:2004 Mobile Arbeitshebebühnen -Bedienerschulung (Fahrer)“. Es ist bisher das einzige vom TÜV, als anerkannte deutsche Zertifizierungsbehörde, geprüfte und bestätigte Schulungsprogramm. Es entspricht dem neuen Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV 308-008 (ehemals BGG 966).

Unsere qualifizierten IPAF-Trainer schulen die Teilnehmer in sämtlichen Vorschriften für den sicheren Betrieb von Hubarbeitsbühnen. Potentielle Gefährdungen und Verhaltensweisen bei Störungen der Arbeitsbühne werden in Theorie und Praxis ebenso anschaulich dargestellt, wie arbeitsschutzrechtliche Punkte.

Die eintägige IPAF-Ausbildung ist gegliedert in:

Nach erfolgreicher Schulung und Prüfung wird eine PAL-Card als Befähigungsnachweis, sowie ein Zertifikat ausgestellt. Bitte beachten Sie die Hinweise zu digitalen Lizenzen in der IPAF ePAL App.

Datenschutzerklärung von IPAF www.ipaf.org/privacy